Band II, Kapitel 7
Diese Zeit zwang uns, den Schutz unserer Versammlungen selbst in die Hand zu nehmen; auf den behördlichen Schutz kann man nie rechnen; im Gegenteil, er kommt erfahrungsgemäß immer nur den Störern zugute. Denn der einzige tatsächliche Erfolg eines behördlichen Eingreifens, und zwar durch Polizei, war höchstens die Auflösung der Versammlung, also ihre Schließung.41 Und das war ja auch einzig das Ziel und die Absicht der gegnerischen Störer.42
Überhaupt hat sich hier bei der Polizei eine Praxis herausgebildet, die das Ungeheuerlichste an Rechtswidrigkeit darstellt, das man sich vorstellen kann. Wenn nämlich durch irgendwelche Drohungen der Behörde bekannt wird, daß die Gefahr einer Versammlungssprengung besteht, dann verhaftet diese nicht die Droher [sic!], sondern verbietet den anderen, Unschuldigen, die Versammlung, auf welche Weisheit sich ein normaler Polizeigeist noch kolossal viel einbildet. Sie nennen es eine »vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung einer Gesetzwidrigkeit«.
Der entschlossene Bandit hat es also jederzeit in der Hand, dem anständigen Menschen seine politische Tätigkeit und Betätigung unmöglich zu machen. Im Namen der Ruhe und Ordnung beugt sich die Staatsautorität vor dem Banditen und ersucht den anderen, diesen gefälligst nicht zu provozieren. Wenn also Nationalsozialisten an gewissen Stellen Versammlungen abhalten wollten und die Gewerkschaften erklärten, daß dies zu einem Widerstand seitens ihrer Mitglieder führen würde, dann setzte die Polizei beileibe nicht diese#1944: diese ersetzt durch: die erpresserischen Burschen hinter Schloß und Riegel, sondern verbot uns die Versammlung. Ja, diese Organe des Gesetzes besaßen sogar die unglaubliche Schamlosigkeit, uns dies unzählige Male schriftlich mitzuteilen.43
Wollte man sich vor solchen Eventualitäten schützen, mußte man also dafür sorgen, daß jeder Versuch einer Störung schon im Keim unmöglich gemacht#1944: gestrichen: gemacht wurde.
Hierbei kam aber noch folgendes in Betracht: Jede Versammlung, die ihren Schutz ausschließlich durch die Polizei erhält, diskreditiert die Veranstalter in den Augen der breiten Masse. Versammlungen, deren Abhaltung