Band II, Kapitel 2
Schon in den Jahren 1920/21 wurde unserer jungen Bewegung aus den Kreisen der heutigen überlebten bürgerlichen Welt immer wieder vorgehalten, daß unsere Stellung zum heutigen Staat eine ablehnende sei, woraus dann#1929: gestrichen: dann das parteipolitische Strauchrittertum aller Richtungen die Berechtigung ableitete, den Unterdrückungskampf gegen die junge, unbequeme Verkünderin einer neuen Weltanschauung mit allen Mitteln aufnehmen zu dürfen.1 Man hat#1929: eingefügt: dabei freilich dabei#1929: gestrichen: dabei mit Absicht vergessen, daß sich die heutige bürgerliche Welt selber unter dem Begriff Staat#1937: Staat ersetzt durch: »Staat«;
1939: Staat gar nichts Einheitliches mehr vorzustellen vermag, daß es eine einheitliche Definition dafür nicht gibt und auch nicht geben kann. Pflegen doch die Erklärer meistens#1929: gestrichen: meistens auf unseren staatlichen Hochschulen#1929: eingefügt: oft in Gestalt von Staatsrechtslehrern zu sitzen, deren höchste Aufgabe es sein muß, für die jeweilige mehr oder minder glückliche Existenz ihres brotspendenden Nährquells Erklärungen und Deutungen zu finden. Je unmöglicher solch#1929: gestrichen: solch ein Staat beschaffen ist, um so undurchsichtiger, gekünstelter und unverständlicher sind die Definitionen über seinen Daseinszweck. Was sollte z. B. auch ein ehemaliger#1929: auch ein ehemaliger ersetzt durch: ehemals ein;
1944: ein
1929: geschrieben haben, in ersetzt durch: schreiben in kaiserlich-königlicher Universitätsprofessor2 über Sinn und Zweck des Staates geschrieben haben, in# einem Lande, dessen staatliches Dasein wohl die größte Mißgeburt des 20. Jahrhunderts#1944: des 20. Jahrhunderts ersetzt durch: aller Zeiten3 verkörperte? Eine schwere Aufgabe, wenn man bedenkt, daß es für den heutigen Lehrer in staatsrechtlichen Dingen weniger eine Verpflichtung zur Wahrheit als vielmehr eine Bindung an einen bestimmten Zweck gibt. Der Zweck aber lautet: Erhaltung um jeden Preis des jeweils in Frage kommenden Monstrums von menschlichem Mechanismus, jetzt Staat genannt.4 Da