Band II, Kapitel 12
wollten keines haben) für die materielle Seite der Frage, noch für die moralische. Endlich sprechen ja ihre vermeintlichen eigenen wirtschaftlichen Interessen von vornherein gegen jede organisatorische Zusammenfassung5 der ihnen unterstellten Arbeitskräfte, so daß sich schon aus diesem Grunde bei den meisten ein unbefangenes Urteil schwer bilden kann. Es ist also hier, wie so oft, notwendig, daß man sich an die Außenstehenden wendet, die nicht der Versuchung unterliegen, vor lauter Bäumen den Wald nicht zu sehen. Diese werden dann bei gutem Willen viel leichter Verständnis für eine Angelegenheit bekommen, die so oder so zu den wichtigsten unseres heutigen und künftigen Lebens gehört.
Ich habe mich schon im ersten Band über Wesen und Zweck und über die Notwendigkeit von Gewerkschaften geäußert.6 Ich habe dort den Standpunkt eingenommen, daß, solange nicht entweder durch staatliche Maßnahmen (die jedoch meistens unfruchtbar sind) oder durch eine allgemeine neue Erziehung eine Änderung der Stellungnahme des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer eintritt, diesem gar nichts anderes übrigbleibt, als unter Berufung auf sein Recht als gleichwichtiger Kontrahent im Wirtschaftsleben seine Interessen selbst zu wahren;7 ich1933: betonte ersetzt durch: betone;
1937: betonte betonte# weiter, daß eine solche Wahrnehmung durchaus im Sinne einer ganzen Volksgemeinschaft8 läge, wenn durch sie soziale Ungerechtigkeiten, die in der Folge zu schweren Schädigungen des ganzen Gemeinschaftslebens#1930: Gemeinschaftslebens ersetzt durch: Gemeinschaftswesens eines Volkes führen müssen, verhindert werden können; ich1944: diese ersetzt durch: die erklärte weiterhin, daß diese# Notwendigkeit so lange als gegeben erachtet werden muß, solange es unter den Unternehmern Menschen gibt, die von sich aus nicht nur kein Gefühl für soziale Pflichten, sondern nicht einmal für primitivste menschliche Rechte besitzen; und ich zog daraus den Schluß, daß, wenn eine solche Selbstwehr einmal als notwendig angesehen wird, ihre Form sinngemäß nur in einer Zusammenfassung der Arbeitnehmer auf gewerkschaftlicher Grundlage bestehen kann.9
An dieser allgemeinen Auffassung hat sich bei mir auch im Jahre 1922 nichts geändert.10 Wohl aber mußte nun eine klare und bestimmte Formulierung für die Einstellung zu diesen Problemen ge-