Band II, Kapitel 9
Ihr freikorpsartiger Charakter war nur begründet durch die Art ihrer Bildung und durch den Zustand des damaligen Staates, keineswegs aber kommt ihnen ein solcher Titel etwa zu, als freie Formationen des Kampfes für eine freie, eigene Überzeugung. Diese besaßen sie trotz aller oppositionellen Haltung einzelner Führer und ganzer Verbände gegen die Republik dennoch nicht. Denn, es genügt nicht, von der Minderwertigkeit eines bestehenden Zustandes überzeugt zu sein, um von einer Überzeugung im höheren Sinne sprechen zu können, sondern diese wurzelt nur in dem Wissen von einem neuen Zustand und im inneren Erschauen eines Zustandes, den zu erreichen man als Notwendigkeit empfindet, und für dessen Verwirklichung sich einzusetzen man als höchste Lebensaufgabe ansieht.
Das unterscheidet die Ordnertruppe der damaligen nationalsozialistischen Bewegung grundsätzlich von allen Wehrverbänden, daß sie nicht im geringsten eine Dienerin der durch die Revolution geschaffenen Zustände war oder sein wollte, sondern daß sie vielmehr ausschließlich für ein neues Deutschland rang.145
Diese Ordnertruppe besaß allerdings anfangs nur den Charakter eines Saalschutzes. Ihre erste Aufgabe war eine beschränkte: sie bestand in der Ermöglichung der Abhaltung von Versammlungen, die ohne sie glatt vom Gegner verhindert worden wären.146 Sie war schon damals erzogen worden zum blindlings auszuführenden Angriff, aber nicht etwa, weil sie, wie man in dummen deutschvölkischen Kreisen daherredete, den Gummiknüttel 147 als höchsten Geist verehrte, sondern weil sie begriff, daß der größte Geist ausgeschaltet werden kann, wenn sein Träger von einem Gummiknüttel erschlagen wird 148, wie tatsächlich in der Geschichte nicht selten die bedeutendsten Köpfe unter den Hieben kleinster Heloten 149 endeten. Sie wollte nicht die Gewalt als das Ziel hinstellen, sondern die Verkünder des geistigen Ziels vor der Bedrängung durch Gewalt schützen. Und sie hat dabei begriffen, daß sie nicht verpflichtet ist, den Schutz eines Staates zu übernehmen, der der Nation keinen Schutz gewährt, sondern daß sie