Band II, Kapitel 2
der Güte dieser Einrichtung für das jeweils in Frage kommende Volkstum.34
Ein Staat kann als mustergültig bezeichnet werden, wenn er den Lebensbedingungen eines durch ihn zu vertretenden Volkstums nicht nur entspricht, sondern dieses Volkstum gerade durch seine eigene Existenz praktisch am Leben erhält, – ganz gleich, welche allgemein kulturelle#1937: allgemein kulturelle ersetzt durch: allgemeinkulturelle;
1939: allgemein kulturelle;
1944: allgemeine kulturelle Bedeutung diesem staatlichen Gebilde im Rahmen der übrigen Welt zukommt. Denn die Aufgabe des Staates ist es eben nicht, Fähigkeiten zu erzeugen, sondern nur die, vorhandenen Kräften freie Bahn zu schaffen. Also kann umgekehrt ein Staat als schlecht bezeichnet werden, wenn er, bei aller kulturellen Höhe, den Träger dieser Kultur in seiner rassischen Zusammensetzung dem Untergange#1937: Untergange ersetzt durch: Untergang;
1939: Untergange weiht.35 Denn er zerstört damit praktisch die Voraussetzung für das Fortbestehen dieser Kultur, die ja nicht er geschaffen, sondern welche die Frucht ist#1929: gestrichen: ist eines, durch die lebendige staatliche Zusammenfassung gesicherten kulturschöpferischen Volkstums#1929: eingefügt: ist. Der Staat stellt eben nicht einen Inhalt dar, sondern eine Form. Es gibt also die jeweilige Kulturhöhe eines Volkes nicht den Wertmesser für die Güte des Staates ab, in welchem es lebt. Es ist sehr begreiflich, daß ein kulturell hochbegnadetes Volk ein höherwertiges Bild abgibt als ein Negerstamm; trotzdem kann der staatliche Organismus des ersteren, seiner Zweckerfüllung nach betrachtet, schlechter sein als der des Negers. Wenngleich der beste Staat und die beste Staatsform nicht in der Lage sind, aus einem Volke Fähigkeiten herauszuholen, die einfach fehlen und nie vorhanden waren, so ist ein schlechter Staat sicherlich in der Lage, durch eine von ihm zugelassene oder gar geförderte Vernichtung des rassischen Kulturträgers, ursprünglich vorhandene Fähigkeiten in der Folgezeit zum Absterben zu bringen.
Mithin kann das Urteil über die Güte eines Staates in erster Linie nur bestimmt werden von dem relativen Nutzen, den er für ein bestimmtes Volkstum besitzt und keineswegs von der Bedeutung, die ihm an sich in der Welt zukommt.